Neue gesetzliche Vorgabe " Terminservicegesetz"

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

Der Gesetzgeber hat uns dazu verpflichtet, nach dem  Terminservicegesetz sogenannte offene Sprechstunden zu deklarieren, in denen Patienten mit dringlichen Anliegen oder Notfällen ohne Termine behandelt werden können.

Hierzu eine Anmerkung in eigener Sache:

Wir haben  wöchentlich über 40h Sprechstundenanteil und behandeln schon seit jeher jegliche Form von traumatologischen und handchirurgischen Notfällen ohne Termin. Die Terminsprechstunde dient dazu, die Abläufe zu kanalisieren, und damit auch die Wartezeiten, für Sie, liebe Patientinnen und Patienten zu minimieren.  Somit stellt das TSG aus unserer Sicht keinerlei Neuerung dar.

Wir behandeln natürlich Notfälle zu jeder Zeit, da es aber leider auch viele Patienten gibt, die sich mit jedweder Erkrankung als Notfall deklarieren,  behalten wir es uns vor, solche " Pseudonotfälle" zu kanalisieren und ggf. diese Patienten auf die Terminsprechstunde zu verweisen.

Nichts desto trotz sind wir verpflichtet, offene Sprechstunden zu deklarieren.

Unsere offiziellen offenen Sprechstundenzeiten für beide Ärzte sind jeweils

Montags 8-9 Uhr

Dienstags 13-14 Uhr

Mittwochs 8-9 Uhr

Donnerstags 13-14 Uhr

Freitags 8-9 Uhr

Wir versuchen für alle Patienten eine zeitnahe Behandlung  zu organisieren, auf Grund der hohen Patientenfrequenz ist dies nicht immer möglich, hierfür bitten wir um Verständnis.

Dr. Tobias Senn                                                         Dr. Frank Krause