Berufsgenossenschaftliche Zulassung

Auf Grund der langjährigen Hand- und Unfallchirurgischen Erfahrung der beiden Praxisleiter ( Leitende Oberarzttätigkeit an einem Schwerpunktkrankenhaus für Unfall- und Handchirurgie) besteht die Zulassung zur Behandlung von auch schweren Verletzungen im Bereich der Hand- und Unfallchirurgie  sowohl auf konservativem, wie auch auf operativem Gebiet durch alle Berufsgenossenschaften ( D- Arzt-Verfahren).

 

Seit dem 15.06.2009 besteht die Zulassung der Berufsgenossenschaften zum VAV

( Schwerverletztenverfahren in der Handchirurgie!! Sogenanntes §6 Verfahren )